Informationen zur Holzhandelsverordnung (HHV)

Holzhandelsregulierung in der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) tritt die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft. Sie verlangt von allen Marktakteuren ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.

Zuständigkeit Holzhandelsverordnung

Holzhandelsregulierung, Bundesamt für Umwelt

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